Wann lohnt sich eine Halteverbotszone?
Immer dann, wenn vor dem Haus wenig Platz ist, zum Beispiel in engen Innenstadtstraßen, in Altbauvierteln oder vor großen Wohnanlagen. Ohne freien Platz muss der Wagen weiter weg parken, die Wege werden länger und der Umzug dauert länger. Absperrungen mit Stühlen, Kartons oder selbst gebastelten Schildern sind nicht erlaubt und rechtlich wirkungslos.
Wer ist zuständig?
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der die Zone gebraucht wird. In Mannheim nimmt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung die Anträge für Umzüge entgegen. Ziehen Sie in eine andere Stadt, brauchen Sie oft zwei Genehmigungen: eine am alten und eine am neuen Wohnort.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Stellen Sie den Antrag möglichst zwei bis drei Wochen vor dem Umzug. Die Stadt Mannheim nennt zum Beispiel eine Antragsfrist von grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn. Die Behörde braucht Zeit für die Bearbeitung, und die Schilder müssen danach noch rechtzeitig aufgestellt werden. Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach, welche Frist dort gilt.
Wann müssen die Schilder stehen?
Die Schilder müssen deutlich vor dem Umzugstag stehen, damit Autofahrer rechtzeitig umparken können. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (24. Mai 2018, Az. 3 C 25.16) braucht es einen Vorlauf von mindestens drei vollen Tagen. Ein Auto, das trotzdem dort steht, darf also frühestens am vierten Tag nach dem Aufstellen kostenpflichtig abgeschleppt werden. Manche Städte verlangen sogar vier Tage Vorlauf, zum Beispiel Karlsruhe. Planen Sie deshalb lieber vier Tage ein. Aufstellen dürfen Sie die Schilder erst, wenn die Genehmigung vorliegt.
Was kostet eine Halteverbotszone?
Die Kosten setzen sich aus der Gebühr der Behörde und den Schildern zusammen, und jede Stadt legt ihre Gebühren selbst fest. In manchen Städten ist die Genehmigung günstig oder sogar kostenlos und Sie zahlen nur die Schilder, anderswo kommt eine höhere Gebühr dazu. Am günstigsten ist es meist, selbst zu beantragen und die Schilder zu leihen. Ein Anbieter, der Antrag und Aufstellen komplett übernimmt, kostet mehr, spart aber Arbeit.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Umzugstermin und Länge der Zone klären. Die Länge richtet sich nach dem Umzugswagen.
- Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, bei einem Umzug zwischen zwei Städten an beiden Orten.
- Genehmigung abwarten und die Schilder besorgen.
- Schilder mindestens drei volle Tage vorher aufstellen, in manchen Städten vier Tage, und das Aufstellen mit Datum und Fotos dokumentieren.
- Nach dem Umzug die Schilder wieder abbauen und zurückgeben.
Quellen
- Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung zum Urteil 3 C 25.16
- Stadt Mannheim, Antrag Sondernutzung, u. a. für Umzüge (PDF)
- Stadt Karlsruhe, Haltverbotszone für Umzug einrichten
Die Angaben sind allgemeine Hinweise. Fristen und Gebühren legt jede Stadt selbst fest. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde nach.
