1. Klären, wer entscheiden darf
Über den Nachlass entscheiden die Erben. Gibt es mehrere Erben, entscheiden sie gemeinsam. Räumen Sie erst, wenn klar ist, wer erbt und alle einverstanden sind.
Wichtig, wenn Sie überlegen, das Erbe auszuschlagen: Die Frist dafür beträgt in der Regel sechs Wochen, ab dem Zeitpunkt, an dem Sie erfahren, dass Sie Erbe sind. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder sind Sie bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate. Bestimmte Handlungen, zum Beispiel das Verkaufen oder Wegwerfen von Gegenständen aus dem Nachlass, können als Annahme des Erbes gelten. Lassen Sie sich in diesem Fall vorher beraten, bevor Sie etwas räumen.
Erbe ausgeschlagen: Wer räumt die Wohnung?
Schlagen alle Erben aus, erbt am Ende in der Regel der Staat. Bis das geklärt ist, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der sich um den Nachlass kümmert, also auch um die Wohnung. Auch ein Vermieter kann beim Nachlassgericht einen Nachlasspfleger beantragen. Wer ausgeschlagen hat, sollte keine Gegenstände aus dem Nachlass mehr verkaufen, verschenken oder entsorgen. Klären Sie im Zweifel mit dem Nachlassgericht oder einem Anwalt, was Sie tun dürfen.
2. Wichtige Unterlagen sichern
- Testament: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern.
- Ausweise, Bankunterlagen, Versicherungspolicen, Rentenbescheide und Verträge.
- Schlüssel, Zugangsdaten und Unterlagen zur Wohnung oder zum Haus.
- Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke, die der Familie wichtig sind.
3. Verträge kündigen
- Mietwohnung: Übernimmt niemand den Mietvertrag, zum Beispiel ein Ehepartner, der mit in der Wohnung gelebt hat, können die Erben ihn außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Das muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand den Vertrag übernimmt.
- Strom, Gas, Telefon und Internet: Kündigen oder auf die Erben umschreiben lassen.
- Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Abos und Mitgliedschaften: Abmelden oder kündigen. Meist reicht dafür eine Kopie der Sterbeurkunde.
4. Sortieren: behalten, verschenken, verkaufen, entsorgen
Gehen Sie die Räume am besten gemeinsam durch und markieren Sie, was die Familie behalten möchte. Gut erhaltene Möbel und Hausrat können Sie verkaufen oder spenden. Der Rest wird fachgerecht entsorgt.
Checkliste: Das sollten Erben vor der Räumung klären
- Wer ist Erbe, und sind alle Miterben mit der Räumung einverstanden?
- Ist ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abgegeben?
- Sind Unterlagen, Wertsachen und Erinnerungsstücke gesichert?
- Bis wann muss die Wohnung leer sein, zum Beispiel wegen Kündigungsfrist oder Übergabetermin mit dem Vermieter?
- Soll die Immobilie verkauft oder vermietet werden? Dann lohnt sich ein Gespräch mit einem Makler vor der Räumung. Einen geprüften Makler vermitteln wir auf Wunsch.
5. Räumung durch Profis
Eine Haushaltsauflösung ist viel Arbeit. Wir stimmen vorher mit Ihnen ab, was raus soll und was bleibt, räumen leer und entsorgen alles fachgerecht. Sie müssen nicht vor Ort sein. Danach kann die Wohnung gereinigt, übergeben oder verkauft werden. Mehr dazu auf unserer Seite zur Haushaltsauflösung.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum Erbrecht wenden Sie sich an das Nachlassgericht, einen Notar oder einen Anwalt.
