2 bis 3 Monate vorher
- Mietvertrag kündigen: Für Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich und spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, damit dieser Monat noch mitzählt.
- Umzugstermin festlegen: Termine zum Monatsende sind schnell vergeben. Fragen Sie früh an.
- Umzugsfirma anfragen: Lassen Sie sich ein Angebot nach einer Besichtigung oder anhand von Fotos geben. So wissen Sie vorher, womit Sie rechnen müssen.
- Urlaub planen: Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wann Sie freinehmen können.
4 bis 6 Wochen vorher
- Aussortieren: Alles, was nicht mit soll, kostet beim Umzug nur Zeit und Platz. Verkaufen, verschenken oder lassen Sie es entsorgen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Entrümpelung.
- Halteverbotszone beantragen: Damit der Umzugswagen direkt vor der Tür stehen kann. Wie das geht, steht in unserem Ratgeber zur Halteverbotszone.
- Nachsendeauftrag stellen: Die Post leitet Briefe für eine bestimmte Zeit an die neue Adresse weiter.
- Verträge ummelden: Strom, Gas, Internet und Telefon rechtzeitig an die neue Adresse umziehen lassen.
- Kartons und Material besorgen: Lieber ein paar Kartons mehr als zu wenige.
1 bis 2 Wochen vorher
- Packen: Zuerst das, was Sie selten brauchen. Kartons nach Zimmern beschriften, schwere Dinge in kleine Kartons.
- Wichtiges separat: Geld, Schmuck, Dokumente, Datenträger und Medikamente nehmen Sie am besten selbst mit.
- Nachbarn informieren: Am Umzugstag sind Treppenhaus und Eingang länger belegt.
- Kühlschrank und Gefriertruhe: Rechtzeitig leeren und am Tag vorher abtauen.
Am Umzugstag
- Zählerstände für Strom, Gas und Wasser in der alten und neuen Wohnung ablesen und fotografieren.
- Übergabeprotokoll mit dem Vermieter machen und Schlüssel gegen Unterschrift übergeben.
- Ein Ansprechpartner vor Ort: Sagen Sie dem Umzugsteam, was in welches Zimmer kommt.
Nach dem Umzug
- Ummelden: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro Ihres neuen Wohnorts anmelden.
- Auto ummelden: Die neue Adresse muss auch in die Fahrzeugpapiere.
- Adressen ändern: Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse, Rundfunkbeitrag und Online-Shops.
Tipp: Umzugskosten von der Steuer absetzen
Bei einem privaten Umzug können Sie die Kosten für ein Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Das Finanzamt zieht dann 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuer ab, insgesamt höchstens 4.000 Euro im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen. Voraussetzung sind eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten getrennt ausgewiesen sind, und eine Zahlung per Überweisung, nicht in bar. Ist der Umzug beruflich veranlasst, gelten andere Regeln.
Dieser Tipp ersetzt keine Steuerberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
